Regierung plant Verschärfung der Winterreifenpflicht

winterreifen

Argumente für neue Bußgeldbescheide?

Autofahren wird in den nächsten Jahren deutlich komplizierter. Während erst morgen, die Bundesländer wieder Jagd auf notorische und Gelegenheitsraser machen, und dies publikumswirksam als Blitzmarathon verkaufen, werfen die kommenden Winter bereits heute ihre Schatten voraus. So weist der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) schon jetzt darauf hin, dass in naher Zukunft, sprich bereits im Jahr 2018, PKW-Fahrer beim Kauf von Winter- und Ganzjahresreifen wohl noch wachsamer sein müsse, um bei Verkehrskontrollen keine bösen Überraschungen in Form von Bußgeldern zu erleben. Das diese Meldung jetzt im Frühjahr auf die Agenda kommt, spricht ebenfalls bereits Bände

Schneeflocken und Alpinsymbol sollen Pflicht werden

Schuld daran ist eine Planung der Bundesregierung, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zukünftig darauf achten will, dass Winterreifen in Zukunft auch das Schneeflocken und das Alpine Symbol tragen. Dieses ist bisher noch keine Pflicht.
“Nach den Plänen der Bundesregierung müssen PKW-Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen ab 2018 grundsätzlich mit Reifen unterwegs sein, die neben der bereits heute obligatorischen M+S-Kennzeichnung auch das Schneeflocken- oder Alpine-Symbol aufweisen”, erläutert Ronald Lorenz vom BVS.

“Uneingeschränkt soll das für Reifen ab dem Herstellungsdatum Januar 2018 gelten; für alle Pneus älteren Datums gilt eine Übergangsfrist bis maximal zum 30. September 2024.”

Grundsätzlich bleibt es so bei der in Deutschland etablierten situativen Winterreifenpflicht, die unabhängig von der Jahreszeit erst bei entsprechenden Wetterverhältnissen zum Beispiel überfrierende Nässe, Schnee- und dauerhafte Eisglätte, gilt. “Wer unter solchen Bedingungen einen PKW führt, würde aber künftig schneller ein Bußgeld kassieren”, warnt Lorenz.

“Sobald Reifen ohne Schneeflocken- oder Alpine-Symbol verwendet werden, wäre das eine Ordnungswidrigkeit. Auf den konkreten Nachweis der Ungeeignetheit der Reifen käme es dann gar nicht mehr an.” Das Bundesverkehrsministerium begründet die Gesetzesverschärfung mit dem Anliegen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Aus unserer Sicht ist dies nur ein weiteres Unterfangen, vermutlich irgendeinem Lobbyisten wieder etwas mehr Geld in die Taschen zu spülen.

Wer heute gute Winterreifen fährt, ist auch im stärksten Winter auf der sicheren Seite, soweit es der Winter überhaupt zulässt das Kraftfahrzeug zu bewegen. Darüber hinaus zeigt die extrem lange Übergangsfrist doch deutlich, dass es dem Ministerium nur daran gelegen sein kann, die Gelegenheiten für das Ausstellen eines Bußgeldes zu vervielfachen. Dass dann unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit zu verkaufen ist schon ein bisschen schäbig.


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