KBA will nicht upgedatete Amarok stilllegen lassen.
Foto: VW Screenshoot
Man könnte sagen: Das Chaos in der VW Abgasaffäre sei nun endgültig perfekt. Den nicht nur dass die Kunden, die einen VW gekauft haben mit einer möglichen Wertminderung des Fahrzeugs rechnen müssen, sie haben jetzt zusätzlich auch noch Ärger mit dem Kraftfahrt Bundesamt, sprich „Papa Staat“ am Hals, weil Ihnen gedroht wird, das noch nicht nachgerüstete Fahrzeug stillzulegen, wenn Sie nicht sofort das angedachte Softwareupdate einspielen. Dieses ist aber nicht ohne Weiteres möglich, weil einige Kunden Ansprüche gegen VW anmelden. Ein UPDATE der Software würde die Beweisführung erheblich erschweren.
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Entweder Software-Update oder Stilllegung des Amarok
Das KBA drohe nach einem Bericht von Spiegel Online in den letzten Tagen Haltern des von VW zuerst zurückgerufenen VW Amarok an, die Halterdaten an die lokalen Behörden weiterzuleiten, damit diese Verfügungen zur Stilllegung der Fahrzeuge treffen kann, wenn das Fahrzeug nach der Rückrufanordnung noch nicht geupdatet wurde.
Anwaltskanzlei will dem KBA per Eilantrag die Datenweitergabe untersagen
Deshalb beantragte die im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft im Rahmen eines Eilverfahrens am 25.07.2017 bei dem Verwaltungsgericht Freiburg eine einstweilige Anordnung gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das KBA zu erlassen und es dem KBA zu untersagen, die Daten weiter zu geben.
Ziel dieses Antrags ist es, dem KBA vorläufig zu untersagen, die Daten des Halters an die örtliche Zulassungsbehörde weiterzugeben. Außerdem wurde beantragt, dem KBA aufzugeben, eine Übermittlungssperre in das zentrale Fahrzeugregister bei dem KBA einzutragen.