Jeder Zweite lässt beim Scheibenkratzen den Motor laufen.
Foto: Tabelle CosmosDirekt
Wir alle kennen die eiskalten Momente am Morgen oder am späten Abend, wenn wir mit Fahrzeug die Heimreise oder generell eine andere Fahrt antreten möchten. In den Wintermonaten sind ohne entsprechenden Schutz die Fensterscheiben des Fahrzeuges vereist. Je nach Temperatur kann es dauern, bis die Sicht für den Fahrtantritt ausreichend hergestellt ist.
Viele Autofahrer – um genau zu sein – jeder zweite Autofahrer in Deutschland (49%) hat deshalb bereits mindestens einmal den Motor laufen gelassen, um das Eiskratzen zu beschleunigen. Zu diesem Ergebnis kam nun eine belastbare forsa-Umfrage im Auftrag des Versicherers CosmosDirekt.
Inhaltsverzeichnis
Den Motor zum Aufheizen laufen zu lassen ist verboten
Doch wer den Motor ohne im Fahrzeug zu sitzen laufen lässt, stört nicht nur seine Nachbarschaft, sondern schadet auf Dauer natürlich auch der Umwelt. Das Warmlaufenlassen im Leerlauf ist zudem verboten.
“Autofahrer, die ihren Motor längere Zeit vor dem Losfahren starten, können wegen unnötiger Lärm- und Abgasbelästigung gebührenpflichtig verwarnt werden. Sie müssen mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen.”
Erst bei freier Sicht losfahren
Aus Sicherheitsgründen gilt: Erst Gas geben, wenn Scheiben und Scheinwerfer vollständig vom Eis befreit sind.
“Ist die Windschutzscheibe nicht so weit freigekratzt, wie die Scheibenwischer reichen, droht ebenfalls ein Bußgeld. Führt die eingeschränkte Sicht womöglich zu einem Unfall, kann dies im Bereich der Vollkasko zu einer partiellen Kürzung von Ansprüche führen.”, erklären die Experten von CosmosDirekt.