Hardware-Nachrüstung wichtig für das KFZ-Gewerbe
Foto: ZDK/BMVI/Rui Cardoso
Noch in diesem Jahr sollen die Kriterien für die Hardware-Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge definiert werden. Das hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in einem persönlichen Gespräch mit ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk am 12.12.2018 in Berlin bekräftigt.
Wenn die vorgegebenen NOx-Grenzwerte mit dem nachgerüsteten Hardware-System eingehalten würden, könne es freie Fahrt in die Verbotszonen geben. Die ZDK-Spitzenvertreter begrüßten es, dass die Hardware-Nachrüstung nun Teil des Konzepts für saubere Luft in den Städten sei.
Hardware-Nachrüstung für Kraftfahrtzeug-Gewerbe von Bedeutung
In dem Gespräch hatten sie noch einmal auf die Bedeutung der Hardware-Nachrüstung auch für das Kraftfahrzeuggewerbe hingewiesen. Ein verbindlicher Rechtsrahmen sei notwendig, damit insbesondere die Euro 5-Diesel in Privatbesitz sowie in den Beständen des Handels umweltverträglicher gemacht und im Wert stabilisiert werden könnten. ZDK-Präsident Karpinski wies darauf hin, er habe Signale von zahlreichen Händlern erhalten, dass man gegebenenfalls bereit sei, für die Hardware-Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen eigene Mittel aufzubringen.
Auch viele tausend Autofahrer hätten gegenüber dem Handel, aber auch bei Herstellern von Nachrüstsystemen ihr Interesse an einer Hardware-Nachrüstung bekundet. Minister Scheuer zeigte Verständnis für die Situation des mittelständischen Kraftfahrzeuggewerbes und betonte, dass mit der anstehenden Nachrüst-Regelung ein weiterer Weg zur Lösung der beschriebenen Problemlage geebnet werde.