Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland besser schnell bezahlen
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Na, wer von Ihnen ist denn aus dem Urlaub schon wieder zuhause? Und wer von Ihnen hat statt einer Postkarte, behördliche Post mitgebracht? Wer im Urlaubsland ähnlich schnell wie zuhause unterwegs ist, der wird sich unter Umständen das ein oder andere Knöllchen eingefangen haben. Wer glaubt die Bußgelder aus den Nachbarländern nicht zahlen zu müssen, der irrt leider gewaltig. Bußgelder sind bei der Wiedereinreise ins jeweilige Urlaubsland vollumfänglich vollstreckbar. Und dass kann dann, wenn man zulange mit der Zahlung gewartet hat, durchaus extrem teuer werden.
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Bußgeldbescheide aus dem Ausland prüfen und bezahlen
Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht zu ignorieren, sondern sie auf Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen ist juristische Hilfe unerlässlich. Einfach ignorieren geht auch hier nicht.
Bagatellgrenzen EU Ausland von 70 Euro
Eingezogen werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro (Österreich ab 25 Euro). Diese Grenze gilt für das Bußgeld inklusive der anfallenden Verwaltungskosten, sodass Bußgelder deutlich unter 70 Euro bereits geahndet werden können.
Fahrverbote gelten nur im jeweiligen Land und haben keine Punkte in der Verkehrssünderdatei zur Folge.
Fahrverbote im Ausland sind ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Die nach dortigen Regeln eingetragenen Punkte werden nicht nach Flensburg gemeldet.
Autofahrer sollten grundsätzlich skeptisch gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein und sich hierzu rechtlichen Rat holen. Diese Unternehmen haben regelmäßig keine Möglichkeit, behördliche Sanktionen zu vollstrecken. Auch Forderungen von mehreren hundert Euro für Parkverstöße in Kroatien, die ein Notar aus Pula verschickt, sollten nicht unwidersprochen bleiben: Der EuGH hat kürzlich festgestellt, dass kroatische Notare hierzu nicht befugt sind.
Bei Unstimmigkeiten, immer juristischen Einspruch erheben
Trifft ein Tatvorwurf nicht zu oder sind Bußgeldbescheide offensichtlich fehlerhaft, rät der ADAC, unverzüglich juristischen Beistand zu suchen und dagegen Einspruch einzulegen.
Infos: ADAC