Blitzerurteil im Sinne der Autofahrer

Dass nicht jeder Blitzer auch immer gleich korrekt arbeitet, konnte nun durch ein Gerichtsurteil geklärt werden. Erstmalig ist nämlich nun ein Blitzer als im Resultat nicht verwertbar gekennzeichnet worden.
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Messungen mit dem Blitzer Traffistar S350 von Jenoptik scheinbar nicht verwertbar
Am 05. Juli 2019 hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden, dass Messungen mit dem Blitzer Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik nicht verwertbar sind. Ein geblitzter Autofahrer hatte geklagt, da Messanlagen dieses Typs nicht alle Messdaten speichern und eine Anfechtung der Vorwürfe somit unmöglich sei. Wie sich das Urteil auf künftige Bußgeldvorwürfe auswirkt, verrät die Berliner Coduka GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.
Im Urteil des Verfassungsgerichts heißt es: “Das Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen.” (Aktenzeichen Lv 7/17, ID 345, Verfassungsgerichtshof d. Saarlandes).
Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Ergebnisse standardisierter Messverfahren einer gerichtlichen Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen sind, solange und soweit keine substantiierten (konkreten) Einwände gegen ihre Validität erhoben werden. “Damit haben standardisierte Messverfahren weiterhin Bestand, können aber nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachtet werden”, so Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka.
Verschiedenste Anhaltspunkte für fehlende Plausibilität
Konkrete Anhaltspunkte für fehlende Plausibilität der gemessenen Geschwindigkeit können sich ergeben, wenn das Blitzerfoto nicht eindeutig ist, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig gemessen werden oder wenn der Betroffene nicht eindeutig als Fahrzeugführer identifiziert werden kann. Weitere Anhaltspunkte wären zum Beispiel Verstöße gegen die Bedienungsanleitung der Messanlage oder wenn das geblitzte Fahrzeug eine besondere Bauform hat.
Auch schlechte Sichtverhältnisse und eine hohe Verkehrsdichte, sowie die Aussage eines Zeugen in Bezug auf den Tachostand zum Zeitpunkt des Blitzens, bieten gegebenenfalls eine Grundlage für die erfolgreiche Anfechtung der Vorwürfe.
Das Gericht macht zudem deutlich, dass die saarländischen Gerichte an die Entscheidung, vorbehaltlich einer abweichenden späteren Entscheidung des Bundesgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts, gebunden sind. Dies bedeutet, dass zukünftige Urteile im Saarland in ähnlichen Fällen nach Rechtsbeschwerde durch das Verfassungsgericht Saarland korrigiert werden.
“Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts”, so Ginhold weiter. “Hoffentlich ziehen die anderen Bundesländer nach. So hätten Betroffene deutschlandweit mehr Möglichkeiten bei der Überprüfung von Bußgeldvorwürfen, was wir von Geblitzt.de im Sinne einer Angleichung der Kräfte nur gutheißen können.”