Autohändler aufgepast: Petition gegen Abmahner
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Unter dem Titel “Unlauterer Wettbewerb – Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens” hat eine Unternehmerin beim Deutschen Bundestag eine wichtige Petition eingereicht, an der alle Automobilhändler teilnehmen sollten.
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ZDK unterstützt Initiative
Der ZDK unterstützt diese Initiative und fordert alle Innungsbetriebe auf, die Petition bis zum 24. April 2018 zu zeichnen. Sie ist abrufbar unter: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_03/_08/Petition_77180.html
In ihrer Begründung beruft sich die Unternehmerin auch auf eine Verbände-Initiative gegen den Missbrauch von Abmahnungen aus Profitinteressen. Unter der Überschrift “Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen!” setzt sich der ZDK als Teil eines breiten Bündnisses aus Mittelstand, Handel und Internetwirtschaft für dringend erforderliche Anpassungen im Recht der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ein.
Teilweise liegen absurde Abmahngründe vor
Im Kfz-Gewerbe stehen insbesondere die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe bei Kfz-Betrieben zum Thema Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung im Fokus.
Hierbei geht es oft um banale Verstöße, etwa gegen die Schriftgröße der notwendigen Hinweise, deren Platzierung in einer Anzeige oder um fehlende Hinweise beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken. Dafür müssen Autohändler viele Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen entrichten, weil die DUH die derzeit unklare Rechtslage ausnutzt und sie für das eigene Geschäftsmodell missbraucht.