Ablehnung neuer Führerscheinregeln durch den TÜV-Verband

bvm scheuer
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Foto: Screenshot der Website von Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister

Die Meldung traf bei Motorradfans ein und produzierte zunächst erst einmal Verunsicherung. Denn: Nicht jeder der zwar die allgemeinen Verkehrsregeln beherrscht, ist auch in der Lage, jedes beliebige Fahrzeug zu führen. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber viele verschiedene Führerscheinklassen eingeführt, dessen gesetzliche Einhaltung auch relativ penibel kontrolliert wird. Wer zum Beispiel in einem Wohnmobil mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen erwischt wird und nur einen PKW Führerschein besitzt, der fährt ganz automatisch „ohne Fahrerlaubnis“, was einen Straftatbestand darstellt und entsprechend drastisch geahndet wird.

Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Doch warum die ganze Vorgeschichte? Bundesverkehrsminister Scheuer möchte es in Deutschland ermöglichen, dass die Autofahrer ebenfalls mit dem Motorrad unterwegs sein können, ohne eine spezielle Führerscheinprüfung zu machen. Ein „Crashkurs“ reiche aus.  Zumindest berichtet darüber ganz aktuell Spiegel Online. Das dies gefährlich sein kann, steht selbstredend außer Frage.

TÜV-Verband lehnt den Vorstoß Scheuers ab.   

Der TÜV-Verband lehnt eine Absenkung des Ausbildungsniveaus für leichte Motorräder ab. “Ein Kurzprogramm bei der Fahrausbildung von rund 100 km/h schnellen Zweirädern lehnen wir aus Sicherheitsgründen ab”, sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands (VdTÜV).

“Auch Autofahrer müssen den Umgang mit mittelschweren Motorrädern gründlich lernen, um sich sicher im Straßenverkehr bewegen zu können. Diese Kompetenz sollte auch in Zukunft von unabhängiger Stelle überprüft werden.”

Nach nun öffentlich bekannt gewordenen Plänen des Bundesverkehrsministeriums sollen für Motorräder der Führerscheinklasse A1 deutlich geringere Anforderungen an die Fahrausbildung gestellt werden. Autofahrer mit einem B-Klasse-Führerschein könnten demnach Motorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm und bis zu 15 PS fahren dürfen.

„Für die Sicherheit verherrend“

Diese Zweiräder sind mehr als 100 km/h schnell. Voraussetzungen sind eine 90-minütige Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden, die nicht im realen Straßenverkehr stattfinden müssen. Eine Prüfung wäre nicht mehr erforderlich. Aus Sicht des TÜV-Verbands reichen vor allem die praktischen Fahrstunden nicht aus.

 “Es wird zwar die Handhabung des Motorrads bei niedriger Geschwindigkeit geschult, es fehlen aber Ausbildungsinhalte bei höherem Tempo”, sagte Goebelt. Zudem sei es für die Sicherheit verheerend, dass es erlaubt sein soll, keine Übungen im echten Straßenverkehr durchzuführen.

Deutschland sollte nach Ansicht des TÜV-Verbands an dem bewährten Grundsatz einer professionellen Fahrausbildung und einer sich anschließenden unabhängigen Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen festhalten. “Der Weg einer rudimentären Ausbildung, die sich bestenfalls auf einfache Übungen konzentriert, vermittelt keinesfalls die notwendigen Kompetenzen, um am Straßenverkehr sicher und routiniert teilzunehmen”, betonte Goebelt. In eine ähnliche Richtung zielen kürzlich bekannt gewordene Ideen des Bundesverkehrsministeriums, Fahrerlaubnisprüfungen auf Schaltfahrzeugen im Zusammenhang mit dem sogenannten Automatikeintrag zu streichen. “Jedes Jahr sterben im Straßenverkehr Tausende und Hunderttausende werden verletzt”, sagte Goebelt. “Die unabhängige Prüfung der Fahrkompetenz darf im Interesse der Straßenverkehrssicherheit nicht infrage gestellt werden.”


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